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Fit für den Notfall

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwor-
tung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche
Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Be-

schäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.


Die Notwendigkeit von Brandschutz-
helfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3
„Brandschutzhelfer“


Zitat aus DGUV Information 205-023